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Abmeldung / Ummeldung

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Abmeldung

Eine Abmeldung kann grundsätzlich nur zum 30.09. oder 31.03. eines Jahres erfolgen und muss mindestens vier Wochen vorher der Schulleitung vorliegen.

Abmeldungen zu sonstigen Terminen können nur aus wichtigem Grund (z. B. Wegzug, längere Krankheit, u.ä.) berücksichtigt werden und sind ebenfalls schriftlich bei der Schulleitung zu beantragen. Abmeldungen können grundsätzlich nicht zu Beginn der Sommerferien erfolgen. Die Lehrkräfte der Musikschule können keine Abmeldungen entgegennehmen.

Informationen und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gültig ab 01.10.2021

Abmeldeformular

Ummeldung

Schüler:innen, die schon an der Musikschule Ravensburg e. V. angemeldet sind und auf ein anderes Fach wechseln müssen nicht mehr neu angemeldet werden. Sie werden entweder in Absprache mit der Lehrkraft dem Sekretariat gemeldet oder die Mitteilung erfolgt  durch die Eltern an das Sekretariat.
Die Verwaltungsgebühren von € 8,- bei Neuaufnahme fallen in diesem Fall nicht an.

Beispiele:
Ummeldung von der Musikalischen Früherziehung zur Blockflöte
Ummeldung von der Blockflöte zur Violine