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I. Die Vorstufe: Musikgarten und Früherziehung

Der Unterricht in der frühkindlichen musikalischen Förderung erfolgt in Gruppen von ca. 10 - 12   Kindern. Das Aufnahmealter ist für den Musikgarten auf 18 Monate bzw. 3 Jahre, und für die Früherziehung auf 4 1/2 Jahre festgelegt, die Dauer der Kurse auf jeweils 1 1/2 Jahre. 
Wir betrachten diese frühkindliche musikalische Förderung als äußerst wichtige Basisarbeit für die persönliche musikalische Entwicklung des Kindes. Im spielerischen Umgang mit den Grundelementen der Musik (Rhythmus, Melodie, Dynamik usw.) wollen wir die Kinder in gelöster Atmosphäre zur Musik hinführen.  

Von besonderer Bedeutung ist es, dass diese Konzeption zunächst einen nahtlosen Übergang zur Blockflöte und dann zu weiterführenden Instrumenten ermöglicht. In regelmäßigen Elternstunden können Eltern einen Einblick in diesen Unterricht erhalten. Der Unterricht wird zum Teil dezentral durchgeführt.

Unterricht ist bei ausreichendem Bedarf in allen Mitgliedsgemeinden der Musikschule Ravensburg e. V.  möglich.

Kursbeginn ist jeweils zum 01. Oktober und 01. April eines Jahres.
 
Setzen Sie sich mit unserem Sekretariat in Verbindung! Frau Bodenmüller (0751/259 55) informiert Sie ausführlich!

II. Die Grundstufe

Nach der Früherziehung beginnen die Kinder in der Regel mit dem Blockflötenunterricht auf der Sopranblockflöte. Da der Ton der Blockflöte vom Atem gesteuert und  gestaltet wird, eignet sich dieses Instrument besonders  gut, um die Tonvorstellung und das Tonempfinden bei unseren kleinen Anfängern zu schulen. Außerdem können relativ schnell kleine Lieder gespielt werden. Die Blockflöte  ist jedoch ebenso ein  eigenständiges Soloinstrument in den verschiedensten Größen, bekannt aus der  Renaissance und Barockzeit und wieder entdeckt in unserem Jahrhundert. Wir verwenden die Blockflöte mit barocker Griffweise, die mit allen Vorteilen dem Flötenbau aus der Barockzeit
entspricht.

Der Unterricht wird in Gruppen von ca. vier Kindern erteilt. Regelmäßiges Üben ist  Voraussetzung  für die notwendigen Erfolgserlebnisse und Lernergebnisse. Dabei sind auch die Eltern gefordert. Ihre Unterstützung  kann in dieser Phase nicht hoch genug  eingeschätzt werden. Auch hier sind regelmäßig durchgeführte Elternabende hilfreich.

Der Umgang  mit der Blockflöte kann vielerlei Hinweise über spezifische Begabungen geben. Je nach Fortschritt wird nach ca. zwei Jahren  über den weiteren musikalischen Weg  beraten. Bei Bedarf können in einem Beratungsvorspiel im Zusammenwirken von Eltern, Lehrern, Schülern und Schulleitung Entscheidungshilfen gegeben werden.

Beim jährlich zweimal stattfindenden » Informationstag « können sich Kinder und Eltern über  die verschiedenen Instrumente und die mit dem jeweiligen Instrument verbundenen Anforderungen und Möglichkeiten informieren.

III. Instrumentaler oder vokaler Gruppen- bzw. Einzelunterricht

Im Anfängerbereich wird der Unterricht an der Musikschule bevorzugt in kleinen Gruppen von zwei oder drei Kindern erteilt. Lehrer und Schulleiter entscheiden, wann es sinnvoll erscheint, mit dem Einzelunterricht zu beginnen. Dabei ist es nicht von Bedeutung, wie viel Jahre ein Schüler bereits Unterricht erhält. Bei dieser Entscheidung geht es vielmehr darum, dass eine  gezielte Förderung von  fleißigen und begabten Schülern dann  einsetzen muss, wenn die pädagogische Notwendigkeit dafür besteht.

Auf eine Besonderheit im Bezug  auf den Beginn des Instrumentalunterrichts an der Musikschule  möchten wir noch aufmerksam machen. Es gibt einige Instrumente (z. B. Klavier und Streichinstrumente), die sich auch schon für den Beginn im Alter von fünf oder sechs Jahren eignen. Bei erkennbarer Begabung und natürlich dementsprechender Unterstützung durch die Eltern kann der Unterricht bei diesen Instrumenten auch schon zusätzlich zur Früherziehung  erteilt werden. Allerdings geht das nur mit der Zustimmung der betreffenden Früherziehungslehrkraft. Nach der Früherziehung sollte die Blockflöte als  Vorbereitungsinstrument gewählt werden. Doch besteht auch hier – nach Rücksprache mit der Schulleitung und der entsprechenden Lehrkraft – die Möglichkeit eines früheren Beginns auf anderen Instrumenten.
 

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